Belastungen für pflegende Angehörige
Die zu bewältigenden praktischen Aufgaben, die emotionale Unterstützung, die Beaufsichtigung eines demenzkranken Angehörigen und die allgemeine Unterstützung bei den Alltagsaktivitäten verlangen dem pflegenden Angehörigen enormen physischen und psychischen Kraftaufwand ab.
Die Organisation und Durchführung der vielfältigen Verrichtungen können Stress auslösen und zu einem hohen Belastungsempfinden führen. Die zeitliche Belastung lässt ebenso nur wenig Raum für eine Freizeitgestaltung. Eigene Interessen können nur noch begrenzt wahrgenommen werden.
Entlastung
- Schriftverkehr mit öffentlichen Behörden
- Beantragung Pflegestufe, Kontakt mit MDK
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Formulare
- Fahrdienst zum Arzt oder anderen wichtigen Terminen
- Einkaufen, individuelle Dienstleistungen nach Vereinbarung
- Vermittlung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
Schulung
- Wissenswertes zum Krankheitsbild Demenz
- Kommunikation und Umgang mit an Demenz Erkrankten
Erfahrungsaustausch
• Gesprächskreise, Angehörigengruppen
Unsere Leistungen werden größtenteils durch die Pflegekassen refinanziert.
Unterstützung für Betroffene
Die Diagnose Demenz bedeutet immer einen tiefen Einschnitt in alle Lebensbereiche und ist von Traurigkeit, vielleicht sogar depressiven Episoden geprägt. Wir möchten Ihnen emotional und praktisch unterstützend zur Seite stehen. Sie sollen so lange wie möglich Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen behalten können.
Vorwiegend im Rahmen von Einzelbetreuungen im häuslichen Bereich, aber auch in ganz kleinen Gruppen, bieten wir Ihnen z.B. Gedächtnis- und Orientierungstraining an, begleiten Sie zu Ausflügen und Spaziergängen und möchten mal spielerisch, mal kulturell, kleine Freuden in Ihren Alltag bringen; immer individuell abgestimmt auf Ihre Interessen.
Unsere Helferinnen verfügen über eine angemessene fachliche Kompetenz und werden regelmäßig geschult. Sie übernehmen die soziale Betreuung, jedoch keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Die stundenweisen Leistungen (auszugsweise im Leistungskatalog) können nach $ 45b SBG XI weitestgehend über die Pflegekassen abgerechnet werden.